Ihr Nachlass kann Großes bewirken!
(Laotse)
Machen Sie sich jetzt stark für Tiere in Not!
Eines haben alle Menschen gemeinsam: Sie möchten in ihrem Leben etwas bewegen – zum Guten bewegen! Denn was bleibt, wenn wir diese Erde verlassen, sind die Erinnerungen und guten Taten. Wer demnach denkt, mit dem Tod wäre seine Wirksamkeit zu Ende, der irrt. Denn Entscheidungen, die wir jetzt und hier treffen, gestalten die Zukunft von Morgen!
Tiere haben ihr Leben bereichert und tun dies noch heute? Sie bezeichnen sich als Tierfreund und möchten die Welt im Wissen verlassen, dass sie all das Ihnen Mögliche getan haben, um sie zu einem besseren Ort für Tiere zu machen? Mit einem Testament oder Legat zugunsten des Aktiven Tierschutz Austria haben sie dazu die Möglichkeit.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, unsere Schützlinge in ihrem Testament zu bedenken, stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite und stellen Kontakte zu unabhängigen Notaren und Juristen her, die Sie auf ihrem ganz persönlichen Weg zu Testament begleiten.
Womit kann ich helfen?
Bei uns kann jeder Betrag Wunder bewirken!
Vergissmeinnicht
Die Initiative für das gute Testament
Als Mitglied von "Vergissmeinnicht" haben wir uns als Aktiver Tierschutz Austria strengen ethischen Richtlinien verschrieben. Gemeinsam mit vielen anderen Organisationen ist es das Ziel, transparent, sachlich und offen zum Thema Testamentsspende zu informieren.
Testamentsrechner
Unter folgendem Link, finden Sie einen Testamentsrechner. Damit können Sie herausfinden wer derzeit Ihre gesetzlichen Erben sind, wer Anspruch auf einen Pflichtteil hat und über wieviel Vermögen Sie frei verfügen können.
Notariatsscheck
Beim Aufsetzen eines Testaments gibt es eine Menge zu beachten. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, empfehlen wir daher in jedem Fall eine rechtliche Beratung durch eine Juristin oder einen Juristen.
Hier finden Sie einen Notariatsscheck zum Download, womit die erste Rechtsauskunft gratis ist.
Testamentsbroschüre
Unsere unverbindliche Informationsbroschüre informiert über:
Fordern Sie gerne jederzeit unsere kostenlose Infomappe an!
Vielen Dank für Ihre Bestellung.
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Sehr gerne. Natürlich übernehmen wir die Fürsorge für Ihre hinterbliebenen Tiere, wenn Sie das wünschen. Nach einem Todesfall dürfen wir als Verein Ihr zuhause jedoch nicht so einfach betreten, bis von öffentlicher Stelle eine Bestandsaufnahme durchgeführt wurde. Wir würden Sie daher dringend bitten ein Schriftstück bei uns, oder gut sichtbar an einem prominenten Ort zuhause zu hinterlegen, indem Sie uns zu sofortigem Zutritt für die Versorgung/Verwahrung der Tiere bevollmächtigen. Wenn Sie uns in Ihrem Testament bedenken, bitten wir Sie die Versorgung der Tiere dort ebenfalls klar zu regeln.
Grundsätzlich kann ein Testament zu Hause verwahrt werden. Man sollte jedoch langfristig das Risiko bedenken, dass es in Vergessenheit gerät, verloren geht oder unauffindbar wird. Mit einer Hinterlegung des Testaments beim Notar kann man sicher sein, dass das Testament nicht verloren geht. Ein beim Notar hinterlegtes Testament wird im Österreichischen Zentralen Testamentsregister registriert und beim Notar in einem feuerfesten Safe verwahrt. Dadurch ist sichergestellt, dass der letzte Wille auch im Todesfall bekannt wird. Auch handschriftliche Testamente können, meist nach Prüfung durch den Notar, hinterlegt werden.
Handschriftliche Testamente haben Gültigkeit, wenn sie eigenhändig (d.h. handschriftlich) verfasst und selbst mit vollen Namen unterzeichnet sind. Die Angabe von Zeit und Ort ist unbedingt anzuraten, damit man weiß, wann das Testament erfasst wurde und im Zweifelsfall einfach feststellen kann, welches Testament das letztaktuelle ist. Aber Vorsicht: oft machen Laien Fehler, die schwerwiegende Folgen haben können (z.B. vergessen sie die Unterschrift und dann ist das Testament ungültig). Sicherer ist es, ein Testament beim Notar zu machen. Lassen Sie sich fachkundig beraten und hinterlegen Sie Ihr Testament beim Notar, damit Sie sicher gehen können, dass es auch nach Ihrem Ableben gefunden wird.
Erbe
Vermächtnis (früher Legat)
Selbstverständlich. Sie können ein Vermächtnis (früher Legat) in der gewünschten Höhe zugunsten des Aktiven Tierschutz Austria verfügen. Für Ihr restliches Vermögen gilt dann weiterhin die gesetzliche Erbfolge. Genauso können Sie den Aktiven Tierschutz Austria mit einer bestimmten Quote, z.B. der Hälfte des Erbes bedenken oder als Ersatzerben einsetzen. Ein Ersatzerbe kommt dann zum Zug, wenn der eingesetzte Erbe nicht erben kann (z.B. weil er schon verstorben ist) oder nicht erben will und daher die Erbschaft ausschlägt.
Ja, das ist möglich. Der Aktive Tierschutz Austria wird dafür sorgen, dass die vererbten Gegenstände von Sachverständigen begutachtet und zum bestmöglichen Preis verkauft werden. Danach fließt der Gesamterlös in unsere Tierschutzarbeit.
Wir freuen uns, wenn wir Sie in Ihren Überlegungen grundlegend unterstützen können. Als nichtjuristische Organisation können wir jedoch keine rechtlichen Auskünfte erteilen. Für detaillierte Rechtsauskünfte empfehlen wir Ihnen, einen Notar oder Rechtsanwalt beizuziehen. Sehr gerne können wir Sie bei der Kontaktaufnahme mit einem Notar unterstützen.
Ja, denn die Lebensumstände können sich jederzeit ändern. Den letzten Willen kann man jederzeit erneuern. Um Unklarheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich aber, dafür ein neues Testament zu schreiben und das alte zu vernichten oder ausdrücklich zu widerrufen.
Nein, Ihr Testament ist und bleibt Ihre Privatsache. Aber natürlich würden wir uns freuen, Ihnen persönlich danken zu können. Auch wenn Sie Ihr Erbe oder Vermächtnis einem bestimmten Projekt des Aktiven Tierschutz Austria widmen möchten, bitten wir Sie, Ihr Anliegen vorab mit uns zu besprechen.
Für ein eigenhändiges, also komplett handschriftliches Testament brauchen Sie lediglich Stift und Papier. Ein einfaches, notarielles Testament kostet im Normalfall inklusive Beratung, Hinterlegung beim Notar und Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Notare zwischen 250 und 500 Euro. Beim Notar gibt es immer eine kostenlose Erstberatung, in der Sie das genaue Honorar erfragen können. Den Gutschein für die kostenlose Erstberatung finden Sie ebenfalls auf unsere Seite.
Wer sich nach Ihrem Tod um die Pflege des Grabes kümmern soll, können Sie ebenfalls in Ihrem Testament regeln. Es gibt dafür zwei Möglichkeiten. Sie beauftragen in Ihrem Testament jemanden, der die Bezahlung der Grabpflege durch das Friedhofservice übernimmt, oder Sie beauftragen jemanden, der die Grabpflege selbständig übernimmt. Wir übernehmen diese Aufgabe gerne persönlich und kümmern uns vertrauensvoll um die Pflege Ihres Grabes. Von einer Regelung Ihres Begräbnisses im Testament ist abzuraten, da das Verlassenschaftsverfahren oft erst Wochen oder Monate nach Ableben des Erblassers beginnt.
Im August 2008 wurde in Österreich die Erbschaftssteuer und gleichzeitig die Schenkungssteuer abgeschafft. Schenkungen an gemeinnützige Vereine unterliegen auch keinen Fristen und sind sofort wirksam. Außerdem sind gemeinnützige Vereine von der Grunderwerbssteuer, die ansonsten beim Vererben und Verschenken von Immobilien anfallen würde, befreit. Die Steuerbefreiung gilt übrigens auch, wenn Sie bereits zu Lebzeiten gemeinnützige Vereine durch eine Schenkung bedenken. In diesem Fall können Sie sogar noch miterleben, welchen positiven Einfluss Ihre Spende hat.
Der Verlust eines geliebten Menschen ist traurig und schmerzhaft. Trauergäste drücken mit Kranz- und Blumenspenden Ihre Verbundenheit mit dem Verstorbenen aus. Immer mehr Angehörige verzichten jedoch auf Kränze und Blumen und bitten stattdessen um eine Spende für eine gemeinnützige Organisation, um das weiter leben zu lassen, wofür sich der Verstorbene zu Lebzeiten eingesetzt hat. Blumen verwelken – aber Ihre Spende für den Aktiven Tierschutz Austria lebt weiter und unterstützt uns bei der Rettung und Versorgung von notleidenden Tieren.
Aktiver Tierschutz Austria – Arche Noah. Bitte geben Sie unbedingt die genaue Bezeichnung an, damit es zu keinen Verwechslungen kommen kann. Mit der Angabe der Zentralen Vereinsregisternummer (ZVR-Zahl 457183180) kann nichts schiefgehen.
Bankverbindung:
Raiffeisen Landesbank
IBAN: AT71 3800 0000 0513 5025
BIC: RZSTAT2G