Spendenabsetzbarkeit

Spendenabsetzbarkeit

Automatische Regelung der Spendenabsetzbarkeit

Spenden an die ARCHE NOAH - Aktiver Tierschutz Austria sind seit dem 23. November 2020 steuerlich absetzbar.

Ihre Spende wird automatisch und in verschlüsselter Form von uns an das Finanzamt übermittelt und wird dadurch bei der Arbeitnehmerveranlagung dementsprechend berücksichtigt.

Wie funktioniert das Absetzen von Spenden?

Das folgende Video vom Bundesministerium für Finanzen erklärt in einigen Minuten das Wichtigste was Sie zum Thema Spendenabsetzbarkeit wissen sollten.



WICHTIG: Für die ordnungsgemäße Meldung beim Finanzamt, benötigen wir Ihren vollständigen Namen (Vor- & Zuname laut Meldezettel) sowie Ihr Geburtsdatum. Sollte Ihnen der von uns eingemeldete Betrag unvollständig erscheinen, melden Sie sich bitte telefonisch an +43 316 / 42 19 42 14 oder per Email an mitgliederverwaltung@aktivertierschutz.at




Tipps zur Steuerabsetzbarkeit


Wenn Sie einkommensteuerpflichtig sind, gibt es für jeden gespendeten Euro über die Arbeitnehmerveranlagung Geld vom Finanzamt zurück.

Wir haben hier ein paar Tipps:


  • Behalten Sie Einzahlungsbelege, Daueraufträge, Kontoabbuchungen, usw. als Nachweis auf – es gilt die vom Finanzamt vorgeschriebene allgemeine siebenjährige Aufbewahrungsfrist
  • Auf Wunsch bekommen Sie für in Bar getätigte Spenden von uns eine Spendenquittung
  • Identifizieren Sie sich auf jeder Spendenbestätigung eindeutig mit Ihrem vollständigen Vor- & Zunamen und Geburtsdatum
  • Anonyme oder unvollständig bekanntgegebene Spenden können leider nicht von der Steuer abgesetzt werden

Häufig gestellte Fragen

  • Muss ich meine Spende beim Finanzamt selbst melden?

    Nein. Ihre Spende wird automatisch von uns an das Finanzamt gemeldet, in Ihre Arbeitnehmerveranlagung miteinbezogen und steuerlich geltend gemacht. Wenn Sie die Meldung an das Finanzamt nicht wünschen, bitten wir Sie uns dies via E-Mail: mitgliederverwaltung@aktivertierschutz.at oder Telefon: 0316/421942-14 bekannt zu geben. 

  • Wann erfolgt die Meldung der Spenden an das Finanzamt?

    Die automatische Meldung Ihrer Jahresspendensumme erfolgt spätestens Ende Februar des Folgejahres. Bis zu diesem Stichtag müssen Spenden an das Finanzamt spätestens zum ersten Mal eingemeldet werden. Änderungen können danach noch vorgenommen werden. Die Spendenquittung für Ihre Unterlagen erhalten Sie von uns vorab per Post, wenn wir Ihre Adresse in unserem System hinterlegt haben. 

  • Warum erscheint meine Spendensumme nicht in FinanzOnline?

    Wenn dies der Fall ist, dürften Ihre Daten bei uns leider nicht vollständig hinterlegt sein. In diesem Fall bitten wir Sie um Kontaktaufnahme via E-Mail: mitgliederverwaltung@aktivertierschutz.at oder Telefon: 0316/421942-14

  • Die gemeldete Spendensumme ist nicht korrekt – kann eine Änderung erfolgen?

    Wenn Ihnen die Spendensumme nicht korrekt/unvollständig erscheint, können wir diese nachträglich bis zum Jahresende des Folgejahres ohne Probleme nach Prüfung ändern. In diesem Fall bitten wir Sie um Kontaktaufnahme via E-Mail: mitgliederverwaltung@aktivertierschutz.at oder Telefon: 0316/421942-14

  • Welchen Vorteil habe ich, wenn ich die Spende in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtige?

    Wieviel Geld Sie vom Staat durch die Meldung der Spende in der Arbeitnehmerveranlagung zurück erhalten, richtet sich nach der Versteuerung Ihres Jahreseinkommens. Ein Jahreseinkommen unter 11.000 € ist steuerfrei. Das Einkommen von 11.000 bis 18.000 € wird mit 20% versteuert. Von 18.000 bis 31.000 € sind es 35%. Zwischen 31.000 bis 60.000 € sind es 42% und von 60.000 bis 90.000 € 48% Steuern (Lohnsteuer- und Einkommensteuertabelle Österreich Stand 2021). Beispiel: Wenn Sie 100 Euro spenden, erhalten Sie 35 Euro vom Staat zurück – im Falle eines Steuersatzes von 35% – die Spende kostet Sie daher tatsächlich nur 65 Euro)

  • Kann ich dem Aktiven Tierschutz Austria eine anonyme Spende zukommen lassen?

    Natürlich können Sie dem Aktiven Tierschutz Austria auch anonyme Spenden übermitteln. Anonyme Spenden können jedoch nicht an das Finanzamt weitergeleitet werden und in Folge dessen auch nicht steuerlich geltend gemacht werden. 

  • Sind Sachspenden steuerlich absetzbar?

    Laut Information des Finanzministeriums sind Sachspenden von Privatpersonen nicht steuerlich absetzbar. Sachspenden von Unternehmen schon, allerdings erfolgt dies direkt über die Steuererklärung des Unternehmens. Eine individuelle Beurteilung nehmen wir gerne gemeinsam mit Ihnen vor. 

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