DIE REGISTRIERUNG
Ein Chip alleine reicht allerdings nicht aus: Auch eine Registrierung ist unbedingt notwendig. Hier wird der Zifferncode des Chips mit den Daten des Tieres und den Daten des Tierhalters verbunden und in einer Datenbank gespeichert. Ohne diesen Vorgang ist der Chip sinnlos, da das Tier nicht dem Besitzer zugeordnet werden kann.
HEIMTIERDATENBANK
Die gesetzlich verpflichtende Registrierung für Hunde und Zuchtkatzen ist die Heimtierdatenbank.
AUCH FÜR HAUSKATZEN?
Nachdem nur rund 15% der Katzen, die als Fundtiere im Tierheim landen, mit ihren Besitzern wieder vereint werden können, empfehlen wir dringend Ihre Katze chippen und registrieren zu lassen. Oft gilt die Annahme, dass wenn der Liebling “eh eine Wohnungskatze” ist, dieser Eingriff unnötig sei. Doch wenn der geliebte Stubentiger einmal entwischen sollte, kann man sich so sicher sein, dass er die besten Chancen hat, wieder schnellstmöglich nach Hause zu kommen. Leider kommt es auch vermehrt vor, dass Passanten "vermeintliche Streuner” aufgreifen und ins Tierheim bringen. Immer wieder stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Katze ein tolles Zuhause mit Freigang hat und gar kein Streuner oder Fundtier war. Doch ohne Chip und Registrierung sitzt die Katze dann im Tierheim und die besorgten Besitzer vermissen ihren Liebling.
Für die Registrierung von Katzen gibt es verschiedene private Datenbanken wie zum Beispiel: www.animaldata.com oder www.petcard.at.
Die Registrierung kann ganz einfach zuhause, durch einen Tierarzt oder ein Tierheim durchgeführt werden (Kosten ca. € 20).
Im Zuge der bevorstehenden Novelle des Tierschutzgesetzes fordert die Tierschutzombudsstelle Wien zwei zusätzliche Ergänzungen:
Die Ausweitung der Chip- und Registrierungspflicht auf alle Hauskatzen.
Die Verpflichtung für Tierärzte, Hunde und Katzen nach dem Chippen, auch direkt in der Heimtierdatenbank zu registrieren.
Jeder Hund und jede Katze aus dem Tierheim Arche Noah wird gechippt und auf den neuen Besitzer:in registriert!
Im Zuge der bevorstehenden Novelle des Tierschutzgesetzes fordert die Tierschutzombudsstelle Wien zwei zusätzliche Ergänzungen: